14. September 2026

Fördergelder Prozess – Wer hat Anspruch?

Wer eine alte Öl- oder Gasheizung ersetzen will, stösst schnell auf ein Geflecht aus Bund, Kanton und lokalem Energieversorger, die alle eigene Fördertöpfe haben. Das ist mit ein Grund, warum viele Bauherren den Fördergeld-Antrag entweder zu spät stellen oder ganz darauf verzichten, obwohl sie eigentlich Anspruch hätten. Dieser Beitrag bringt Ordnung in die wichtigsten Fragen: warum ein Heizungsersatz überhaupt nötig wird, wer Anspruch auf Fördergelder hat und wie der Prozess vom Gesuch bis zur Auszahlung abläuft.

Warum eine Heizung überhaupt ersetzt werden muss

Technisches Lebensende. Öl- und Gasheizungen erreichen nach rund 15 bis 25 Jahren das Ende ihrer Lebensdauer. Ist der Kessel oder Brenner defekt, steht ohnehin ein Ersatz an, unabhängig von Förderfragen.

Steigende Betriebskosten fossiler Heizungen. Die CO2-Abgabe auf Heizöl und Erdgas verteuert den Betrieb fossiler Heizungen Jahr für Jahr. Das macht den Umstieg wirtschaftlich zunehmend attraktiver, auch ohne gesetzlichen Zwang.

Kantonale Vorschriften beim Heizungsersatz. In einigen Kantonen ist ein Ersatz durch ein erneuerbares Heizsystem inzwischen mehr als nur eine Empfehlung. Der Kanton Basel-Landschaft etwa schreibt ab dem 1. Januar 2026 vor, dass ein defekter Öl- oder Gaskessel beziehungsweise ein Brenner, der älter als 15 Jahre ist, durch ein erneuerbares Heizsystem ersetzt werden muss, Ausnahmen sind nur bei technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit vorgesehen (Kanton Basel-Landschaft). Auch einige andere Kantone kennen in unterschiedlicher Ausprägung ähnliche Vorgaben beim Heizungsersatz. Ob und welche Regel an deinem Standort gilt, ist am besten direkt bei der kantonalen Energiefachstelle zu erfragen.

Wer grundsätzlich Anspruch auf Fördergelder hat

Die meisten kantonalen Förderprogramme, darunter auch dasjenige des Kantons Zürich, folgen dem Harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM). Typische Voraussetzungen sind:

  • Die Wärmepumpe ersetzt eine bestehende Öl-, Gas- oder Elektroheizung als Hauptheizung in einem bestehenden Gebäude. Reine Neubauten sind bei vielen Programmen nicht förderberechtigt, da dort ohnehin meist keine fossile Heizung mehr eingebaut werden darf.
  • Das System muss bestimmte technische Mindestwerte erfüllen, etwa bei COP oder SCOP, und darf ohne fossile oder elektrische Zusatzheizung betrieben werden.
  • Das Fördergesuch muss vor Baubeginn beziehungsweise vor Auftragsvergabe eingereicht werden. Wird zuerst gebaut und erst danach ein Gesuch gestellt, entfällt der Anspruch in der Regel.
  • Zusatzbeiträge sind bei vielen Programmen möglich, etwa wenn gleichzeitig ein Wärmeverteilsystem wie eine Bodenheizung eingebaut wird.

Die genauen Beträge und Bedingungen ändern sich regelmässig, darum lohnt sich vor jedem Gesuch ein Blick auf die aktuell gültigen Reglemente der zuständigen Stelle.

Kantonal, städtisch oder beides: wo du das Gesuch stellst

Für Liegenschaften im Kanton Zürich läuft die Basisförderung über das kantonale Förderprogramm Energie. Ergänzend bietet EKZ als Energieversorgerin im eigenen Netzgebiet zusätzliche, eigene Förderprogramme an, etwa für den Ersatz von Elektroboilern oder Luft-Luft-Wärmepumpen. Eine Übersicht über die aktuellen EKZ-Förderprogramme findest du hier: EKZ Förderprogramme.

Liegt die Liegenschaft in der Stadt Zürich, wickelt ewz den gesamten städtischen Förderprozess im digitalen Portal der Stadt ab, subsidiär zu den kantonalen und nationalen Beiträgen. Die entsprechende Übersicht samt Gesuchsportal findest du hier: Energiefördergelder Stadt Zürich.

Ausserhalb des Kantons Zürich empfiehlt sich der direkte Blick auf die Website der zuständigen kantonalen Energiefachstelle oder des lokalen Energieversorgers, da sich Zuständigkeiten und Programme von Kanton zu Kanton und teils von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden.

Der Ablauf eines Fördergesuchs in fünf Schritten

1. Anspruch prüfen. Klär vorab, ob dein Vorhaben grundsätzlich förderberechtigt ist, insbesondere ob es sich um einen Ersatz einer bestehenden fossilen oder elektrischen Heizung handelt.

2. Gesuch vor Baubeginn einreichen. Das ist der wichtigste Schritt: Ohne bewilligtes Gesuch vor Auftragsvergabe verfällt der Anspruch bei den meisten Programmen.

3. Zusage abwarten. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Programm und Auslastung, teils mehrere Wochen bis Monate.

4. Installation durch den Installationspartner. Erst nach der Zusage wird die Wärmepumpe eingebaut und in Betrieb genommen.

5. Schlussabrechnung einreichen. Nach Inbetriebnahme reichst du die Schlussrechnung und weitere Nachweise ein, danach erfolgt die Auszahlung des Förderbeitrags.

Und die Eisspeicher-Wärmepumpe?

Das Triton System wurde bereits mehrfach mit bewilligten Fördergeldern installiert und verfügt über das EHPA-Zertifikat, das die geprüfte Qualität und die technischen Kennwerte der Wärmepumpe gegenüber den Förderstellen dokumentiert. Da Förderprogramme in der Regel technologieoffen nach Effizienzkriterien fördern und nicht nach Systemtyp, gilt für eine Eisspeicher-Wärmepumpe grundsätzlich derselbe Prozess wie für andere Wärmepumpen-Systeme. Dein Installationspartner kennt die Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms und kann dich beim Gesuch unterstützen.

Kurz zusammengefasst

Ein Heizungsersatz steht meist aus einem von drei Gründen an: technisches Lebensende, steigende Betriebskosten fossiler Heizungen oder eine kantonale Vorschrift. Anspruch auf Fördergelder hast du in der Regel, wenn du eine bestehende fossile oder elektrische Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt und das Gesuch vor Baubeginn einreichst. Je nach Standort kommen kantonale und städtische Programme zusammen, in Zürich etwa über das kantonale Förderprogramm, ergänzt durch EKZ oder ewz.

Am einfachsten lässt sich das konkrete Vorgehen mit einem Installationspartner klären, der sowohl die Fördervoraussetzungen an deinem Standort als auch den Antragsprozess kennt.